
Verwaltung und Politik | 29
Das Team des Verler Jugendamtes ist
ein starker und verlässlicher Partner für
Kinder, Jugendliche und Familien. „Wir
möchten aktiv zu familienfreundlichen Lebensbedingungen
in unserer Stadt beitragen
und Familien in besonderen Lebensabschnitten
mit Rat und Tat unterstützen“,
sagt Jugendamtsleiter Patrick Bullermann.
Kinder, Jugendliche und Eltern
können sich jederzeit vertraulich an das
Jugendamt wenden. Für die unterschiedlichsten
Bereiche stehen ausgebildete
Fachkräfte zur Verfügung. Im Folgenden
ein Überblick über die verschiedenen Angebote
und Dienstleistungen:
Frühe Hilfen
Für einen guten Start ins Familienleben
informiert die Fachkraft der Frühen
Hilfen u.a. durch den Willkommensbesuch
für Neugeborene über die Unterstützungs
und Beratungsangebote,
die für Eltern zur Verfügung stehen.
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Manchmal benötigen Eltern bei Sorgen
und Problemen mit ihren Kindern nur
einen Rat. Manchmal ist die Situation in
der Familie aber auch so verfahren, dass
die Familie allein nicht mehr weiter weiß.
In diesen Situationen können sich Familien,
Kinder und Jugendliche an den Allgemeinen
Sozialen Dienst (ASD) wenden.
Die Fachkräfte schützen das Wohl von
Kindern und Jugendlichen, vermitteln in
Konfliktsituationen, beraten professionell
bei Erziehungsproblemen, Trennung
und Scheidung sowie familienrechtlichen
Konflikten. Sie führen Hilfen durch, informieren
über weitergehende Hilfen zur
Erziehung oder psychologische Unterstützungsmöglichkeiten
und vermitteln
das geeignete Angebot. Ein Vertrauensverhältnis
aufzubauen und die Bedürfnisse
aller Beteiligten zu berücksichtigen,
sind wichtige Leitlinien der Arbeit.
Pflegekinderdienst
Wenn Kinder dauerhaft nicht bei ihren
Eltern leben können oder aus anderen
Gründen nicht in ihrer Ursprungsfamilie
aufwachsen, sucht der Pflegekinderdienst
die bestmöglichen Pflegeeltern.
Dabei steht immer das Wohl des
Kindes im Mittelpunkt.
Jugendhilfe im Strafverfahren
Wenn Jugendliche straffällig werden,
steht ihnen die Jugendhilfe im Strafverfahren
zur Seite. Sie nimmt eine Mittlerfunktion
zwischen dem Jugendgericht
und dem/der betreffenden Jugendlichen
ein. Sie organisiert und vermittelt zum
Beispiel soziale Trainingskurse, damit
Jugendliche nicht rückfällig werden.
Jugendförderung
Selbstbewusstsein, Selbstständigkeit
und soziales Miteinander fördern und
zum Mitgestalten in der Gesellschaft
anregen, das sind Ziele der Jugendarbeit.
Das Jugendamt organisiert und
vermittelt mit freien Trägern Jugendfreizeiten,
Jugendkulturarbeit und außerschulische
Bildungsangebote. In
Jugendeinrichtungen können Jugendliche
ihre Talente entfalten, Neues ausprobieren
und persönliche Probleme
mit professionellen Ansprechpartnerinnen
und -partnern klären.
Jugendhilfeplanung und
Kindergartenbedarfsplanung
Damit Angebote der Jugendhilfe auch
den Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen
und Familien entsprechen, entwickelt
die Jugendhilfeplanung ein aufeinander
abgestimmtes System von
Jugendhilfeleistungen. Sie behält im
Blick, welche Einrichtungen, Dienste
und anderen Angebote in welcher Qualität
gebraucht werden und berücksichtigt
die Wünsche und Interessen der
Nutzerinnen und Nutzer, zum Beispiel
bei der bedarfsgerechten Planung von
Kindertagesbetreuungsplätzen.
Beistandschaft
Das Jugendamt berät und unterstützt
unverheiratete Mütter bei der Vaterschaftsfeststellung
und der Geltendmachung
von Unterhaltsansprüchen.
Wenn die Mutter dies will, übernimmt
das Jugendamt in Absprache die Prozessführung
in streitigen Fällen oder
sucht eine gütliche Einigung.
Unterhaltsvorschuss
Kinder bis 18 Jahre, die von dem Elternteil,
bei dem sie nicht leben, keinen
oder unregelmäßigen bzw. unzureichenden
Unterhalt bekommen, können
Unterhaltsvorschuss erhalten.
Beurkundungen
Im Jugendamt können Eltern folgende
Erklärungen beurkunden lassen:
Vaterschaft und Zustimmung der
Mutter
Sorgeerklärungen nicht verheirateter
Eltern
Unterhaltsverpflichtungen.
Vaterschaftsanerkennungen und Unterhaltsverpflichtungen
können außer
im Jugendamt auch bei örtlichen Amtsgerichten
und Notaren beurkundet
werden, Vaterschaftsanerkennungen
darüber hinaus auch im Standesamt.
Das Jugendamt – Starker Partner für Familien